Ab 01.04.2017 Änderung von Regelungen

Am 01.04.2017 ändern sich die Regeln für die psychotherapeutische Grundversorgung. Neben der psychotherapeutischen Sprechstunde wird die Akuttherapie eine neue Leistung sein. Die Langzeittherapie wurde von 45 auf 60 Stunden erhöht.

Zudem ist die Telefoniesprechstunde auf 200 Minuten pro Woche erhöht worden.

Nachlesen können Sie dies bei der Bundespsychotherapeutenkammer – Psychotherapeutische Sprechstunde eine positive Neuerung.