Leistungsspektrum

In Deutschland ist Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. Bundespsychotherapeutenkammer – Wer übernimmt die Kosten?). Diese Leistung biete ich als Vertragspsychotherapeutin an. Drei Formen der Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen: die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie. Ich biete Verhaltenstherapie für die Behandlung der meisten psychischen Störungen an.

Kognitive Verhaltenstherapie

Die Kognitive Verhaltenstherapie hat ihre Wirksamkeit bei vielen psychischen Störungen und in unterschiedlichsten wissenschaftlichen Studien belegt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Verhaltenstherapie). Sie verpflichtet sich stets der wissenschaftlichen Überprüfung und entwickelt sich daher weiter. Sie orientiert sich dabei an den jeweils aktuellen Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass jedes Verhalten einen „Sinn“ hat und als eine Anpassung an bestimmte Ereignisse und Lebenssituationen erlernt wurde. Einmal Erlerntes kann auch wieder verlernt werden und auf diesem Prinzip beruht die Psychotherapie. In der Verhaltenstherapie werden Veränderungen auf allen Erlebensebenen des Menschen angebahnt. Diese Ebenen sind Verhalten, Gefühle, Gedanken und physiologische Wahrnehmungen (z. B. Herzklopfen). Nicht immer ist die Situation an sich das Hauptproblem („Ich habe Stress bei der Arbeit!“), sondern auch die Bewertung einzelner Situationen („Wenn ich arbeitslos werde, bin ich ein totaler Versager.“).

Als Verhaltenstherapeutin liegt mein Fokus in der genauen Analyse von Situationen im „hier und jetzt“. Ich möchte gemeinsam mit meinen Patienten erarbeiten, was aktuell für sie schwierig ist, und hierfür konstruktive Lösungsmöglichkeiten entwickeln. Wichtig ist mir, dass fortlaufend überprüft wird, ob wir den Zielen ein Stück nähergekommen sind und wie weit wir vom gemeinsam erarbeiteten Ziel noch entfernt sind. Es gibt also sogenannte Ergebnisüberprüfungen.

Vom Anruf zur Therapie

Um mit mir in Kontakt zu treten, können Sie mich zunächst in meiner telefonischen Sprechstunde (05251 / 63750) erreichen (siehe Kontakt). In einem persönlichen Telefonat können Sie mit mir kurz abklären, welche Kapazitäten bei mir gerade vorhanden sind und ob es möglich ist einen Termin abzusprechen. Den weiteren Ablauf finden Sie in der unten stehenden Grafik. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob Psychotherapie bei Ihnen notwendig ist und wenn ja in welcher Form. Wenn ich Psychotherapie empfehle und ein Platz bei mir frei ist, würden wir zunächst mit den sogenannten Probatorischen Sitzungen beginnen (maximal vier Stunden). In diesen Stunden prüfen Sie, ob Sie sich eine Therapie mit mir und meinem Verfahren vorstellen können. Ich überprüfe die Diagnose und erarbeite gemeinsam mit Ihnen Therapieziele und einen individuellen Therapieplan mit konkreten Interventionsvorschlägen. Anschließend würden wir einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.